Schade, Herr Prof. Kirchhof ...

..., daß Sie sich als profunder Verfassungsjurist für ein Gefälligkeits-Finanzierungsgutachten zugunsten der etablierten ARD-Strukturen hergegeben haben. Der Reformabedarf liegt doch offensichtlich anderswo.

Dringend wäre z.B. die Neudefinition des freien Informationszugangs im Hinblick auf die Mediendigitalisierung im Grundgesetz. Genau dort hat aber der freie Zugang zum Internet zu stehen und nicht der technisch und gesellschaftlich überholte Ansatz mit einem Öffentlichrechtlichen Rundfunksystem.

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