Hoffnungsschimmer: Susanne Baer

Unsere neu ernannte Verfassungsrichterin greift endlich das entscheidende Thema auf: den freien Zugang zum Internet. Also rein ins Grundgesetz damit und logischerweise gleichzeitig eine Neupositionierung des Öffentlichrechtlichen Rundfunksystems. Das wird zukünftig nur ein kleiner Mosaikstein im freien Informationsangebot sein können.

Also meine 9 Forderungen:

(1) Grundgesetzänderung: freier Zugang zum Internet - eine Zensur (Filter/Sperre) findet nicht statt

(2) Staatsvertrag: Öffentlichrechtlicher Rundfunk wird in einen echten informativen Grundversorgungsteil und einen privatwirtschaftlichen Unterhaltungsteil überführt

(3) Grundgesetz: Gleichstellung freier (nichtkommerzieller) Informationsangebote mit der ARD-Informations-Grundversorgung

(4) Staatsvertrag: Abschaffung der Gebührenpflicht weil die Grundversorgung mit Steuermittel zu finanziert ist

(5) Die Unterhaltungs-ARD wird mit den am Medienmarkt verfügbaren Bezahlmodelle finanziert

(6) Die umfangreicher Bevorzugung der ARD bei den Sende-Frequenzen/Lizenzen entfällt

(7) Die Verbreitung der ARD-Programme über anloge Sendetechniken (Stromverschwendung, Elektrosmoke) entfällt nach kurzer Übergangsfrist. Damit werden auch enorme Kosten eingespart.

(8) Die gesetzliche Neugestaltung hat so zu erfolgen, daß sie europaweit harmonisiert werden kann

(9) Die Bundesregierung wirkt bei der EU-Kommission auf eine Unionsweite Regelung dieser Reformen hin und setzt sich für eine dauerhafte Absicherung der Internet-Neutralität auf EU-Ebene ein.


Nun ist unser Gesetzgeber in einer Bringschuld, will er nicht die bezüglichen Anstöße aus Karlsruhe oder die Abstrafung an der Wahlurne riskieren!

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