Grundgesetzänderung dringend notwendig

Der neueste Rettungsversuch für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem (ÖRRS) in Deutschland heisst ja bekanntlich ab dem 1.1.2013 "Haushaltsgebühr". Mit dieser wird die pauschalierte Finanzierung soweit auf die Spitze getrieben, dass man von einer GEZ-Steuer sprechen muß.

Dieser Neuerung steht eine rasante Bedeutungsabnahme des ÖRRS bei der Verbreitung von freier, unzensierter Information und Meinung gegenüber. Also etwas dem, was die Verfassungsgeber der Bundesrepublik Deutschland bei der Verankerung der Grundversorgung durch das ÖRRS im Grundgesetz vor Augen hatten.

Diese Funktion hat längst ein freier und unzensierter Zugang zum Internet übernommen. Folglich muss das Grundgesetz in diesem Punkt geändert werden. Also etwa nach dem Grundton: Eine freie und unzensierte Verbreitung von Information und Meinung durch das Internet wird garantiert. Die bisherigen Funktionen des ÖRRS werden in privatwirtschaftliche Unternehmensformen ohne Grundgesetzprivileg überführt.

Warum ist das notwendig? Der grösste Anteil der ÖRRS-Ausgaben entfallen auf Sparten- und Unterhaltungsangebote ohne Grundversorgungscharakter im engeren Sinn. Dafür gibt es auch von privaten Anbietern genügend Alternativangebote. Diese Finanzierung erfolgt mit dem Gebührenzwang auch durch Gebührenpflichtige, die solche Angebote gar nicht nutzen. Das ist zumindest sittenwidrig und entwertet ein dies garantierendes Grundgesetz in den Augen der Betroffenen. Dem stehen immer wieder zensorische Eingriffe von Justiz und Behörden in eine freie Internetnutzung gegenüber. Die angesprochene Verfassungsänderung ist also notwendig, weil durch die technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Realität die ursprünglichen Aufgaben des ÖRRS durch das Internet übernommen wurden und nur dies eine grundgesetzliche Absicherung verdient.

Eine realitätsfremde Verfassung fördert politischen Radikalismus und demontiert sich längerfristig selbst.

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