Dienstag, 24. April 2007

Gut 100 Tage danach

Allfällige Reaktionen haben zumindest hier Seltenheitswert. Aber auch aus der öffentlichen Wahrnehmung ist das Ärgernis verschwunden: die GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige Geräte. Also ist mal wieder das wichtigste Kalkül der deutschen Politik aufgegangen. Unser Volk gewöhnt sich an jeden palamentarischen Unsinn, wenn man als Politiker nur den längeren Atem hat.

Nun will ich mich nach meiner 100-Tage-Bilanz auch nicht länger gegen die Deutsche Unvernunft verschleißen. Zuvor nochmals meine Argumente:

1. Keine Grundversorgung
Die Programmangebote der ARD-Anstalten im Internet sind gegenüber der klassischen Sendetechnik erheblich eingeschränkt und können schon deshalb nicht als Grundversorgug im engen verfassungsrechtlichen Sinn gelten. Dies gilt sowohl für die technischen Aspekte (würden alle gebührenpflichtigen Internetgeräte gleichzeitig die Angebote der ARD abrufen, dann würde sofort die Infrastruktur der ARD zusammenbrechen weil die dazu notwendigen technischen Kapazitäten fehlen) als auch rechtliche (für eingekaufte Programminhalte besitzt die ARD i.a.R. nur die Rechte zur Verbreitung in Deutschland). Es bleibt also ein verstümmeltes Angebot im Internet übrig. Aber auch eine Grundersorgung der ganzen Welt auf Kosten der Internetnutzer in Deutschland wie die ARD sie definiert, gibt die Verfassung dieser Republik nach meiner Wahrnehmung nicht her.

2. Gebührenpflicht für Nicht-Nutzer
Die GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige Geräte ist sittenwidrig und hat den Charakter eines gesetzlich legitimierten Eigentumdelikts, wenn über die betreffenden Geräte grundsätzlich kein ARD-Angebot abgerufen wird. Während die analoge Sendetechnik keine Kontrolle über die Nutzung der Programminhalte erlaubt, stellt die Internettechnologie diese Möglichkeit leicht nutzbar bereit. Viele Millionen kostenpflichtiger Webangebote beweisen das Tag für Tag. Offenbar kann sich die ARD diesen "Praxistest" nicht leisten, weil anscheinend nur Wenige für die ARD-Angebote im internet zu zahlen bereit wären.

3. Existenzberechtigung der ARD
Verliert die ARD ihre Existenzgrundlage, wenn sie im Internet keine Programmangebote verbreiten darf? Einzelne Intendaten behaupten dies. Nicht abwegig - denke ich auch. Bei gleichbleibender freier Zeit muß die Zeit für Aufenthalte im Internet auf Kosten von Radio und Fernsehen gehen. Dabei verkennen aber die Herren Intendaten in ihrem Bestandsegoismus, daß sie auf jedem einzelnen Medien-Sektor (Information, Wissenschaft, Kultur, Unterhaltung usw.) nicht einmal den Bruchteil eines Bruchteils eines Bruchteils .... von dem anbieten können, was im Internet dazu frei und kostenlos (wie es ja die Internetidee will) zugänglich ist. Die derzeitige und zukünftige Grundversorgung mit medialer Vielfalt im Sinn von Verhinderung/Bekämpfung totalitärer Regime ist das Internet und nicht das öffentlich rechtliche deutsche Rundfunkwesen. Das Internet selbst ist der tagtägliche Beweis dafür, daß die ARD aus gesellschaftlichen und technischen Gründen ihre Existenzberechtigung verloren hat. Dazu stelle ich dann auch fest. daß nach einer Grundgesetzänderung die ARD-Anstalten samt ZDF sozialverträglich abzuwickeln sind.

Abschließend winke ich all jenen zu, die sich auf dem Rechtsweg gegen das Thema dieses Blogs wehren. Eventuell sehen wir uns ja in Karlsruhe wieder!

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