Bundesverwaltungsgericht bestätigt Internetsteuer
Das BVG hat per Urteil von heute die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte ausdrücklich bestätigt.
Also liebe Justitz aller Instanzen:
- nicht die ARD-Anstalten gewährleisten heutzutage mit ihrem unterhaltungsorienteirtem Programm den freien Zugang zu unabhängiger Information sondern die Gesamtheit des Internets
- wer Bürger für Dienste die sie gar nicht nutzen zur Kasse bittet, untergräbt die Autorität unseres Staates und verhält sich somit selbst demokratieschädlich
- eine unabhängige Grundversorgung ware deshalb deshalb mit Steuermittel zu finanzieren
- ein Unterhaltungsangebot ist keine informelle Grundversorgung und hat im freie Marktgeschehen finanziert über die dort reichlich vorhandenen Bezahlmodelle stattzufinden
- allerdings sind die bezüglichen Passagen im Grundgesetz in der digitalen Medienwelt nicht mehr anwendbar und dienen auch nach der Gebührenneuordnung ab 2013 nur zum Selbsterhalt der ARD-Strukturen und nicht der Stärkung unserer demokratischen Grundordnung
Gerechterweise muß man unserer Justiz zubilligen, daß sie eben nur (in diesem Fall mangelhaften) Gesetze anzuwenden hat.
Wir brauchen also auch in diesem Punkt eine zeitgemäße Fortentwicklung unserer Verfassung. Also der Vorrang eines freien Internetzugangs vor dem Bestandsschutz der analogen ARD-Medien aus dem vorigen Jahrtausend.
Also liebe Justitz aller Instanzen:
- nicht die ARD-Anstalten gewährleisten heutzutage mit ihrem unterhaltungsorienteirtem Programm den freien Zugang zu unabhängiger Information sondern die Gesamtheit des Internets
- wer Bürger für Dienste die sie gar nicht nutzen zur Kasse bittet, untergräbt die Autorität unseres Staates und verhält sich somit selbst demokratieschädlich
- eine unabhängige Grundversorgung ware deshalb deshalb mit Steuermittel zu finanzieren
- ein Unterhaltungsangebot ist keine informelle Grundversorgung und hat im freie Marktgeschehen finanziert über die dort reichlich vorhandenen Bezahlmodelle stattzufinden
- allerdings sind die bezüglichen Passagen im Grundgesetz in der digitalen Medienwelt nicht mehr anwendbar und dienen auch nach der Gebührenneuordnung ab 2013 nur zum Selbsterhalt der ARD-Strukturen und nicht der Stärkung unserer demokratischen Grundordnung
Gerechterweise muß man unserer Justiz zubilligen, daß sie eben nur (in diesem Fall mangelhaften) Gesetze anzuwenden hat.
Wir brauchen also auch in diesem Punkt eine zeitgemäße Fortentwicklung unserer Verfassung. Also der Vorrang eines freien Internetzugangs vor dem Bestandsschutz der analogen ARD-Medien aus dem vorigen Jahrtausend.
seitenschneider - 27. Okt, 20:47